easyLetter Kurzbrief 6
Lizenzbedingungen
Allgemeine
Lizenzbedingungen
für
die Gesamt-Software von east systems software
Allgemeines
Die Software gehört east systems software und genießt den Schutz des Urhebergesetzes und des Internationalen Urheberrechtsabkommens.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen Lizenzbedingungen gelten für Verträge mit dem Softwarehersteller east systems software , über die gesamte Software Palette , nachfolgend auch Software genannt, bestehend aus der auf den Originaldatenträgern befindlichen Kopie der Software, bzw. des Original-Archives, das auf der Homepage von east systems software zum Download zur Verfügung steht.
Mit
Öffnen der CD-ROM-Packung bzw. durch Installation der Software erkennt der
Anwender die nachfolgenden Vertragsbedingungen als verbindlich an.
Softwareüberlassung
Gegenstand ist die Überlassung der in 1 genannten Software und ggf. des Anwenderhandbuchs sowie die Einräumung eines nicht ausschließlichen, dauerhaften, nicht einseitig widerrufbaren und nicht übertragbaren Nutzungsrechts an der Software.
Die Nutzung umfasst als zulässige Handlungen die Installation, das Laden in den temporären Speicher (d.h. RAM) oder in einen permanenten Speicher (z. B. Festplatte, ) und den Ablauf der Software. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht. Außerhalb der vorgenannten Handlungen darf der Anwender keinerlei Änderungen, Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln.
Rückübersetzung (Dekompilierung) des Programmcodes in eine andere Darstellungsform, Reverse Engineering (Rückführung der Software auf vorhergehende Entwicklungsstufen, z. B. den Quellcode, Rückwärtsanalyse, zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren), gleich in welcher Form und mit welchen Mitteln sowie eine Portierung (Übertragung, Transfer, Migration) auf andere Systemumgebungen sowie Vervielfältigung des Anwenderhandbuchs ist untersagt.
Die Software ist urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Der Anwender erwirbt nur Eigentum an körperlichen Datenträgern, auf denen die Software aufgezeichnet ist. An der Software erwirbt der Anwender lediglich das in 2(1) und (2) genannte sachlich begrenzte Nutzungsrecht. east systems software behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
Der Nutzer der Software erklärt sich bereit sich einer freiwilligen Kontrolle der Lizenzbestimmungen zu unterziehen, die über einen SMTP Kontakt durch east systems software durchgeführt werden kann.
Lieferung
der Software und Lizenzierung
Abhängig
von der erworbenen Version oder der erworbenen Erweiterungen zur Software wird
die Lieferung per CD-ROM oder per E-Mail vorgenommen oder als Download im
Internet zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Freeware Versionen
(kostenfrei Demosoftware) ist die Software mit der Lieferung in vollem Umfang
funktionsfähig.
Die
Lizenz zur Nutzung der Software gilt für den Erwerber und wird auf dessen Namen
mit der durch den Anwender vorgenommenen Registrierung festgeschrieben. Eine
Änderung des Namens ist nach dessen Registrierung nicht mehr möglich.
Soweit die Software oder die Erweiterungen der Software als Download im Internet zur Verfügung gestellt werden, kann der Erwerber dieses Download über den in der Software eingebauten Automatismus einmalig laden. Mit dem Laden der Software oder der Erweiterungen gilt der Kaufvertrag als erfüllt, eine erneute Lieferung bzw. Bereitstellung im Internet erfolgt nicht.
Umfang
der Software und Updates
Die
Software entspricht der zum Lieferzeitpunkt gültigen Beschreibung. Die
nachträgliche Installation von Updates kann diesen Umfang erhöhen und
reduzieren. east systems software ist berechtigt, im Rahmen der Bereitstellung
von Updates Programmteile hinzuzufügen oder wegzulassen, wenn dies erforderlich
ist.
east
systems software verpflichtet sich, notwendige Updates zeitnah zur Verfügung zu
stellen. Eine Verpflichtung zur kostenfreien Bereitstellung besteht nicht. Ab
dem 1.1.2003 werden Updates für jeweils 1 Jahr, gerechnet ab dem Datum der
Installation kostenfrei geliefert.
Gewährleistung
und Haftung
east
systems software weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software so zu
entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. east
systems software gewährleistet den vertragsgemäßen Gebrauch der Software in
Übereinstimmung mit dem Anwenderhandbuch.
east
systems software ist bei Fehlerhaftigkeit der Software nach ihrer Wahl zur
Nachbesserung oder zum Austausch der fehlerhaften Software berechtigt. Schlägt
die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Erwerber Anspruch
auf Rückgängigmachung des Vertrages. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs
Monate ab Übergabe der Software.
Der
Anwender hat east systems software einen offensichtlichen Mangel innerhalb von
zwei Wochen nach Überlassung der Software schriftlich mitzuteilen. Bei
Versäumnis dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche wegen des betreffenden
Mangels ausgeschlossen.
Bei
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet east systems software nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Bei
einfacher Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, noch Leib oder
Leben verletzt wurden, oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit
vorliegt. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird, soweit eine wesentliche
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs oder
der Unmöglichkeit vorliegt, die Haftung für Schäden, die nicht auf einer
Verletzung von Leib oder Leben beruhen, begrenzt auf solche Schäden, die
vorhersehbar waren. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt
unberührt.
Eine
Haftung von east systems software ist ausgeschlossen, wenn der Ausfall und/oder
Mängel der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch, fehlerhafte Anwendung
oder auf nicht ordnungsgemäße Datensicherung durch den Anwender zurückzuführen
ist.
east
systems software haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche
Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
east systems software haftet nicht für Funktionsmängel, die durch die Änderung von Diensten Dritter entstehen. Dies betrifft insbesondere die Dienste der Auktionshäuser, deren Auktionen mit der Software verwaltet werden können. Schränken Auktionshäuser ihr ursprüngliches Angebot von Diensten ein, haftet east systems software auch dann nicht, wenn die Software nicht mehr zur Verwaltung von Auktionen solcher Auktionshäuser zu verwenden ist.
Es
gelten die AGB von east systems software ergänzend.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts aus oder in Verbindung mit Verträgen, die diesen AGB (Lizenzbedingungen) unterliegen, ist der Sitz von east systems software in Chemnitz.





